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Newswatcher | 02 August, 2008 00:21
24.07.2008 - 14/2008
Anklage gegen einen mutmaßlichen Führungsfunktionär der ausländischen terroristischen Vereinigung Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front DHKP-C
Die Bundesanwaltschaft hat am 24. Juni 2008 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den
53 Jahre alten Staatenlosen türkischer Abstammung Faruk E.
unter anderem wegen Mordes, Mordversuchs, Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung sowie mehrerer Sprengstoffverbrechen erhoben.
In der zwischenzeitlich zugestellten Anklageschrift ist unter anderem folgender Sachverhalt dargelegt:
Der Angeschuldigte gehörte seit 1990 der in der Türkei terroristisch tätigen Devrimci Sol (Revolutionäre Linke) und seit 1994 der aus dieser Vereinigung hervorgegangenen DHKP-C (Devrimci Halk Kurtulus Partisi/-Cephesi - Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front) an. Die DHKP-C hat sich - wie schon ihre Vorgängerorganisation Devrimci Sol - zum Ziel gesetzt, den türkischen Staat mittels eines „bewaffneten Kampfes“ zu beseitigen und durch ein marxistisch-leninistisches Regime unter ihrer Kontrolle zu ersetzen; sie hat zahlreiche Tö-tungsdelikte sowie eine Vielzahl von Brand- und Sprengstoffanschlägen in der Türkei zu verantworten, zu denen sie sich jeweils öffentlich bekannt hat. Seit dem Jahre 2001 hat die DHKP-C dabei wiederholt ihre Kämpfer für Selbstmordattentate eingesetzt. Sie verfügt in Europa über eine Auslandsorganisation, die sie als ihre „Rückfront“ unter anderem zur Finanzierung der terroristischen Aktivi-täten, zur Beschaffung von Waffen und sonstiger militärischer Ausrüstung sowie als sicheren Rückzugsraum für ihre Mitglieder nutzt.
Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, als Organisationsverantwortlicher einer „Bewaffneten Revolutionären Einheit“ der Devrimci Sol von Deutschland aus ein im April 1993 durchgeführtes Schusswaffenattentat auf Polizeibeamte bei Istanbul angeordnet zu haben, bei dem zwei türkische Beamte getötet und eine Reihe weiterer Beamter verletzt wurden.
Als Mitbegründer der DHKP-C gehörte er bis zu seiner Verhaftung der obersten Führungsebene dieser Organisation, dem dreiköpfigen Zentralkomitee an. Die Mitglieder des Zentralkomitees ordneten seit der Gründung der DHKP-C im März 1994 die Tötung einer Vielzahl von Angehörigen insbesondere der türkischen Justiz und Polizei, aber auch so genannter „Abtrünniger“ durch „Bewaffnete Propagandaein-heiten“ an.
Gemeinsam mit den beiden anderen Mitgliedern des Zentralkomitees soll der Angeschuldigte unter anderem in der Zeit von Januar 2001 bis Juli 2005 elf Sprengstoffattentate - vorwiegend im Raum Istanbul und Ankara - angeordnet haben, bei denen insgesamt zwölf Menschen - darunter fünf Selbstmordattentäter - zu Tode kamen, mehrere Personen schwer verletzt wurden und teilweise erhebliche Sachschäden entstanden.
Als Mitglied des Zentralkomitees der DHKP-C soll der Angeschuldigte ferner in Europa, unter anderem in Deutschland, die Beschaffung von Finanzmitteln durch „Spendensammlungen“, den Verkauf von Propagandamaterial und die Beschaffung von Waffen, Sprengstoff und anderen Ausrüstungsgegenständen sowie die Auswahl von Kurieren für den Transport dieser Gegenstände in die Türkei angeordnet haben. Er hielt sich hierzu vielfach in Deutschland auf. Weisungsgemäß organisierten etwa die gesondert verfolgten Mustafa A., Ilhan D., Devrim G. und Hasan S. von Juni bis September 2002 einen Waffentransport in die Türkei.
Der Angeschuldigte wurde am 8. April 2007 in Hagen festgenommen und befindet sich seit dem 9. April 2007 in Untersuchungshaft.
Urheber: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
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