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Newswatcher | 02 August, 2008 00:27
25.07.2008 - 15/2008
Die Bundesanwaltschaft hat am 21. Juni 2008 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen
die 43-jährige deutsche Staatsangehörige Heike S.
erhoben. In der zwischenzeitlich zugestellten Anklageschrift wird der Angeschuldigten zur Last gelegt, sich von Frühjahr 1996 bis Februar 1999 als Mitglied der im Inland innerhalb der DHKP-C bestehenden terroristischen Vereinigung betätigt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 und 3 StGB in der zur Tatzeit geltenden Fassung).
Der terroristische Flügel der DHKP-C (Devrimci Halk Kurtulus Partisi/-Cephesi – Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front) hat sich zum Ziel gesetzt, den türkischen Staat mittels eines „bewaffneten Kampfes“ zu beseitigen und durch ein marxistisch-leninistisches Regime unter ihrer Kontrolle zu ersetzen. Seit ihrer Gründung im Jahr 1994 hat die Gruppierung in der Türkei mehrere Tötungsdelikte begangen sowie eine Vielzahl von Brand- und Sprengstoffanschlägen verübt, zu denen sie sich jeweils öffentlich bekannt hat. Neben der Türkei ist die Bundesrepublik Deutschland für die DHKP-C das wichtigste Betätigungsfeld.
In Deutschland verfügt die DHKP-C über festgefügte Organisationsstrukturen. Innerhalb der DHKP-C-Führung, die sich insbesondere aus dem Deutschland-, den Regions- und Gebietsverantwortlichen zusammensetzt, bildete sich ab 1995 eine terroristische Vereinigung, die Brandanschläge gegen türkische Einrichtungen, aber auch Gewalttaten gegen vermeintliche innere und äußere Parteifeinde zentral anordnete und lenkte. Das Bundesinnenministerium sprach im August 1998 ein Verbot der Organisation aus. Im Februar 1999 erklärte der Generalsekretär Dursun Karatas, die DHKP-C werde von weiteren Gewaltaktionen in Deutschland absehen.
Der Angeschuldigten wird vorgeworfen, von 1996 bis 1999 Mitglied der damals innerhalb der DHKP-C bestehenden inländischen terroristischen Vereinigung gewesen zu sein. Sie war eine der Verantwortlichen für die Öffentlichkeitsarbeit der DHKP-C und gehörte als führendes Mitglied dem in Köln ansässigen "Özgür Halklar Komitesi" (ÖHK, "Informationszentrum freier Völker") an. Hierbei handelte es sich um die organisatorische und logistische Parteizentrale der DHKP-C für ganz Europa. Als Führungskader nahm sie mehrfach an Treffen hochrangiger Funktionäre teil, die der Planung und Vorbereitung von Brandstiftungs- und Tötungsdelikten sowie anderer militanter Aktionen der terroristischen Vereinigung innerhalb der DHKP-C dienten.
Die Angeschuldigte wurde am 10. Dezember 2007 auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 13. September 2005 bei der Einreise in die Bundesrepublick Deutschland festgenommen. Der Haftbefehl ist seit dem 11. Dezember 2007 unter Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Urheber: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
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