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Newswatcher | 09 Juli, 2007 10:57
(dpa) Bayerns Innenminister Guenther Beckstein (CSU) distanziert sich von zu einigen der neuen Anti-Terror-Ueberlegungen von Bundesinnenminister Wolfgang Schaeuble (CDU). Will Schaeuble die Todesstrafe durch die Hintertuer?
Sehr zurueckhaltend aeusserte sich Beckstein im Suedwestrundfunk insbesondere zu Schaeubles juengsten Ueberlegungen, gezielte Toetungen von Terroristen rechtlich abzusichern. In der Regel, auch im Regelfall des Terrorismus duerfe so etwas nicht in Frage kommen, sagte dazu Beckstein. Ob es in Extremfaellen Ausnahmen geben koenne, muesse verfassungsrechtlich sorgfaeltigst geprueft werden. Beckstein hob hervor, auch bei aller notwendigen Bekaempfung der islamistischen Gewalt duerften nicht die Grundpfeiler unseres Grundgesetzes veraendert werden.
Schaeuble hatte in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin Spiegel unter anderem vorgeschlagen, einen Straftatbestand der Verschwoerung einfuehren, wie in Amerika. Zudem denke er darueber nach, Gefaehrder zu behandeln wie Kombattanten und zu internieren. Als weitere Moeglichkeit nannte der Innenminister Auflagen fuer Gefaehrder, die nicht abgeschoben werden koennten - etwa ein Kommunikationsverbot im Internet oder mit dem Handy.
Als rechtliches Problem bezeichnete der Innenminister auch die gezielte Toetung von Verdaechtigen durch den Staat. Wuerde etwa Osama Bin Laden aufgespuert und stuende eine derartige Entscheidung an, waeren die Rechtsfragen in Deutschland voellig ungeklaert.
Der GdP-Vorsitzende bekraeftigte seine Forderung nach einer besseren personellen und finanziellen Ausstattung der Polizei. Die Polizei sei beispielsweise nicht in der Lage, die rund hundert terrorverdaechtigen Gefaehrder in Deutschland rund um die Uhr zu ueberwachen. Freiberg warf dem Bundesinnenminister vor, zu wenig zwischen internationaler und nationaler Terrorbekaempfung zu unterscheiden: Es sei verantwortungslos, alles in einen Topf zu werfen und Vorschlaege zu machen, die die Menschen beunruhigten.
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