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Schuldnertricks und was Glaeubiger dagegen tun koennen
Newswatcher | 26 Dezember, 2007 12:31
Zahlungsunwillige Schuldner, die Ihnen Ihr Geld nicht zahlen?
Inkassoexperten von www.deutschland.eubsa.com geben Ihnen folgende Tipps:
Schuldner unbekannt verzogen
- Anfrage Einwohnermeldeamt
- Nachpruefung in Telefonbuechern, bei der Telefonauskunft, Online-Telefonbuecher
- Umzugsdatenbank der Deutschen Post AG
- Einsehen des Schuldnerverzeichnisses beim Amtsgericht am letzten Wohnort
- Nachforschung beim Handelsregister des zustaendigen Amtsgerichts
- Nachforschungen bei der Handwerkskammer
- Nachfrage bei der IHK
- Nachfrage beim ehem. Arbeitgeber, bei Freunden und Bekannten, Familienangehoerigen, Nachbarn
- Beauftragung einer Detektei fuer die gezielte Suche nach dem Schuldner
- Gerichtsvollzieher am alten Wohnsitz befragen
Schuldner laesst Gelder auf Konten von Verwandten und Freunden ueberweisen
- Glaeubiger kann den “Herausgabeanspruch“ des Schuldners, beim derzeitigen Verwalter des Geldes, pfaenden.
Lebenslanges Wohnrecht, in Wohneigentum, fuer Ehefrau, Lebensgefaehrtin, Kinder
- Es ist zu ueberpruefen, wann die Eintragung des Wohnrechts erfolgte, es muss der Beweis dafuer erbracht werden, dass der Schuldner wissentlich des Schuldenproblems, das Wohnrecht veranlasste, dann wuerde eine Glaeubigerbenachteiligungsabsicht vorliegen, die UEbertragung koennte angefochten werden. Eine weitere Moeglichkeit kann sein, dem Wohnberechtigen, eine Geldsumme fuer das Wohnrecht anzubieten, damit dieser es auf den Glaeubiger uebertraegt.
Schuldner arbeiten bei Ehefrauen, Lebenspartnern, Kindern, Freunden aus Niedriglohnbasis
- Falls ein Schuldner bei Familienangehoerigen mit Niedriglohn angestellt, der direkt an der Pfaendungsgrenze liegt, obwohl der uebliche, marktgerechte Lohn, fuer die ausgeuebte Taetigkeit weit darueber liegt, so muss der Glaeubiger ermitteln, wie die berufliche Qualifikation des Schuldners ist, dies kann evtl. in der Eidesstattlichen Versicherung stehen. Kann der Nachweis erbracht werden, dass der gezahlte Lohn, weit unter der ueblichen Entlohnung eines Angestellten oder Arbeiters, der Qualifikation des Schuldners und dessen Arbeitszeiten sowie der im Vergleich, der Taetigkeit an sich, liegt, so kann der Schuldner die Differenz zwischen gezahltem und ueblichen Lohn vom Schuldner bzw. vom Arbeitgeber anhand einer Lohnpfaendung einfordern.
Schuldner bestreitet Rechnungen und Mahnungen erhalten zu haben
- Wenn Schuldner bestreiten eine Rechnung und erste Mahnungen erhalten zu haben, so ist anzuraten, folgende Mahnungen per Einschreiben zu senden, die Zustellung bei einem gewerblichen Botendienst zu beauftragen, oder selbst mit einem Zeugen die Zustellung vorzunehmen.
Lohnabtretung wegen Familiendarlehen
- Wenn Lohnpfaendungen zu erwarten sind, setzen Schuldner Lohnabtretungen an Familienmitglieder aus, weil diese ihnen angeblich ein Privatdarlehen innerhalb der Familie gewaehrt haben, somit bleibt zur Pfaendung nur noch der nicht abgetretene Teil des Lohns. Falls die Lohnabtretung nach dem Erhalt des Pfaendungsbeschlusses unterzeichnet wurde, vereitelt der Glaeubiger die Vollstreckung der Pfaendung und macht sich strafbar. Kann der Glaeubiger dies nachweisen, so ist die Abtretung unwirksam. Der Glaeubiger muss versuchen ueber Anordnung des Vollstreckungsgerichts, das Schriftstueck der Lohnabtretung zu erhalten.
Schuldner haendigt ungedeckten Scheck aus
- Glaeubiger kann Strafanzeige, wegen Scheckbetrug und Eingehungsbetrug erstatten.
Schuldner waehlt Steuerklasse V
- Sollte ein Schuldner vor oder bei laufenden Lohnpfaendungen in die Lohnsteuerklasse V wechseln, so kann der Glaeubiger beim Vollstreckungsgericht beantragen, dass der Arbeitgeber verpflichtet wird, den pfaendbaren Lohn, nicht nach Steuerklasse V sondern nach Steuerklasse IV zu berechnen
Schuldner sendet Verrechnungsscheck mit einer Teilzahlung, mit Vermerk, dass bei Scheckeinloesung die Sache erledigt sei
Der Schuldner versucht ueber Umwege einen Vergleich anzubieten, mit der Hoffnung, dass der Glaeubiger es nicht merkt und den Scheck einloest, das wuerde dann einer Annahme gleichkommen. Bevor der Glaeubiger den Scheck einreicht, muss er dem Schuldner per Einschreiben ein Benachrichtigung senden, dass der Glaeubiger den Scheck als Teilzahlung, der Gesamtforderung ansehe und die Restforderung davon unberuehrt bleibt, inkl. Fristsetzung zur Zahlung der Restforderung.