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Betrug und Kriminalitaet an der Haustuere

Newswatcher | 26 Dezember, 2007 12:35

Auch wenn oft aeltere Mitmenschen das Ziel sind - passieren kann es Jedem: Hausierer und Kriminelle an der Haustuer.

Beim Betrug an der Haustuere hat der Betrueger meist ein Ziel, dem Opfer einen Ratenkauf, ein Abonnement oder einen sonstigen Dienst- oder Werkvertrag anzudrehen. Geschickt wissen Betrueger ihre Opfer einzuwickeln, denen oftmals das boese Erwachen erst kommt, wenn der Vertrag unterzeichnet ist und der Besucher das Weite suchte.


Fuehlt man sich betrogen, kann der Kaeufer, innerhalb 2 Wochen vom Kaufvertrag zuruecktreten, vom gesetzlichen Widerspruchsrecht Gebrauch machen.

Das gesetzliche Widerspruchsrecht gilt jedoch nur, wenn der Besuch unaufgefordert erfolgte. Lud das Opfer den Betrueger selbst ein, kann von diesem Recht kein Gebrauch gemacht werden.

Schlimmer noch, Kriminelle erschleichen sich unter Vorspielung falscher Tatsachen, Zugang in die Wohnung des Opfers und rauben es dann aus.

Nun einige Tipps zum Schutz vor Haustuerbetrug und Kriminalitaet an der Haustuere:

  • Wenn es klingelt, nicht einfach die Tuere oeffnen, zuerst durch den Tuerspion sehen, die Gegensprechanlage benutzen oder aus dem Fenster blicken, pruefen wer dort klingelt und ggf. nachfragen, was die Person moechte, falls unbekannt und unangemeldet. Zusaetzlich eine Sperrkette oder einen Sperrbuegel verwenden, so koennen sie die Tuere oeffnen, ohne Angst haben zu muessen, dass so einfach jemand in die Wohnung eindringt, halten sie vom Tuerspalt etwas Abstand, bei der Kommunikation mit dem Fremden, damit sie nicht ergriffen werden koennen.
  • Fremde Personen grundsaetzlich nicht in die Wohnung einlassen, wenn Sie allein sind, wenn sonst niemand bei Ihnen ist, ggf. einen Nachbarn anrufen, damit jemand zu Ihnen herueber kommt.
  • Nicht vom aeusseren Erscheinungsbild oder einem betont serioesen Auftreten des Besuchers taeuschen lassen, er muss nicht das sein, was er vorgibt zu sein.
  • Falls der Fremde sich beispielsweise als Polizeibeamter, Mitarbeiter der Stadtwerke oder des Ordnungsamtes ect. ausgibt, nach einem Dienstausweis fragen, den Dienstausweis genau ueberpruefen, Bild, Behoerdenstempel und Unterschrift.. Bei der zustaendigen Behoerde anrufen, und nachfragen, ob die Person dort bekannt ist. Nicht auf die Angaben des Fremden hoeren, grundsaetzlich selbst pruefen und auch die Telefonnummer selbst heraussuchen. Das gilt auch fuer Handwerksbetriebe usw., Firma und Namen nennen lassen, im Telefonbuch nachsehen, bei der Telefonauskunft anrufen und fragen, ob die Firma besteht, falls ja, dort anrufen und nachfragen, ob die Person bekannt ist, und ob ein Auftrag bei Ihnen im Haus ansteht. Zusaetzlich ggf. die Hausverwaltung anrufen und nachfragen, ob Handwerker im Haus sind, welche Firmen. Im Zweifelsfall dem Besucher mitteilen, er moechte zu einem spaeteren Zeitpunkt wieder kommen, holen Sie eine Vertrauensperson, einen Nachbarn, fuer den Zeitpunkt, an dem der Besucher zurueck erwartet wird.
  • Kein Geld an der Haustuere wechseln, sonst bekommen Sie evtl. Falschgeld untergejubelt, oder der Besucher nutzt die Gelegenheit, waehrend Sie die Geldboerse holen, oder nach Kleingeld suchen, und verschafft sich Zugang zum Wohnraum
  • Nachbarschaftshilfe vereinbaren, dies geht auch in Verbindung mit einem Code-Wort.
  • Falls eine fremde Person gewaltsam versucht in den Wohnraum einzudringen, so bruellen Sie laut nach Hilfe und wehren sich koerperlich.
  • Keine Nachnahmesendungen annehmen, falls dies nicht mit Nachbarn vereinbart wurde und auch keine sonstigen Lieferungen annehmen, fuer die sie bezahlen sollen.
  • Nicht auf irgendwelche Besuchsbenachrichtigungen, die im Briefkasten liegen, oder unter der Haustuere durchgeschoben wurden, antworten, dass Sie angeblich nicht angetroffen wurden und nun anrufen moechten, fuer die Vereinbarung eines Gespraechstermins, keine 0900 Telefonnummern anrufen. Erst nachdenken, haben Sie jemanden eingeladen? Nein…, ja wieso sollte dann ein Benachrichtigungszettel daliegen?

Falls die Tuere doch geoeffnet wurde:

  • Bei Haustuergeschaeften nicht unter Druck, setzen lassen, den Vertrag richtig lesen, Vorder- und Rueckseite. Falls etwas unklar ist, vom Besucher erklaeren lassen, so dass Sie es auch verstehen, nicht mit Fachchinesisch abspeisen lassen, wenn Sie etwas nicht verstehen, nachfragen. Kopie vom Kaufvertrag behalten, darauf achten, dass die Datumsangabe korrekt ist und der Name des Besuchers enthalten ist, vor Unterschrift, den Personalausweis des Besuchers zeigen lassen, wenn er serioes ist, wird er nichts dagegen haben. Falls Sie Mitarbeiterausweise vorgezeigt bekommen, so rufen Sie bei dem Unternehmen an und fragen Sie nach, ob die Person dort beschaeftigt ist, ggf. kurz im Internet ueber das Unternehmen recherchieren. Bedenken Sie, dass das Widerrufsrecht, immer einen zusaetzlichen Textabschnitt, mit extra Unterschrift bedarf. Beim Widerrufsrecht, auf das richtige Datum achten, sonst kann es spaeter Probleme geben, wenn das Datum komplett fehlt bzw. vom Besucher rueckdatiert wurde.

Gerade Senioren sind oftmals zu gutglaeubig, oeffnen zu leicht Fremden die Tuere. Dabei gehen Taeter aber auch sehr geschickt vor, sie geben beispielsweise vor, sich in einer Notlage zu befinden, bitten darum das Telefon benutzen zu duerfen, oder sie geben sich als Polizisten, Postmitarbeiter, Hausverwalter, Mitarbeiter des Elektrizitaetswerks, des Sozialamts, der Rentenversicherung, Spendensammler der Kirche usw. aus, oder als lange nicht mehr gesehenen Enkel.

Taeter rufen Opfer an, reden davon ein entfernter, lange nicht mehr gesehener Enkel zu sein, und dass man Geld braeuchte.

Oder Taeter kommen direkt vor die Haustuere, berichten von einem Ungluecks- oder Todesfall in der Familie oder bei Bekannten, oder richten von Verwandten oder Bekannten Gruesse aus, weil man gerade zufaellig in der Naehe war.

Wenn Taeter sich als “Mitarbeiter im offiziellen Auftrag“ ausgeben, rufen sie teilweise auch vorher das Opfer an, kuendigen den Besuch an oder fragen dreist nach einem Termin, mit dem Ziel Vertrauen beim Opfer zu schaffen.

Taeterinnen verlangen z.B. nach einem Glas Wasser, weil die angeblich schwanger seien, es ihnen schlecht gehe, oder dringend ein Medikament einnehmen muessen.

Taeter geben etwas fuer den Nachbarn ab, z.B. Blumen, weil diese nicht verkuemmern sollen, bitten sie das Opfer, die Blumen in Wasser zu stellen.

Taeter klingeln und bitten das Opfer nach Papier und einem Kugelschreiber, damit sie eine Nachricht fuer einen Nachbarn hinterlassen koennen, sie bitten das Opfer darum, sich kurz hinsetzen zu duerfen, oder eine Ablage als Schreibunterlage verwenden zu duerfen, und bitten das Opfer die Nachricht zu verfassen, vielleicht mit dem Vorwand eine Verletzung an der Hand zu haben oder nicht so gut Deutsch schreiben zu koennen. Tricks von Taetern sind noch weitreichender, so fragen sie z.B. ganz einfach nach der Toilette, seinen kurz davor sich in die Hose zu machen oder sie moechten angeblich einen entflogenen Vogel vom Balkon holen, stehen mit einem Baby, evtl. sogar eine eingewickelte Puppe, vor der Haustuere, fragen, ob sie schnell das Kind wickeln koennen.

All diese Aktionen haben nur ein Ziel, der Taeter moechte in die Wohnung des Opfers, um es zu betruegen oder auszurauben.

Wenn man helfen moechte, aber nicht der Gefahr von UEberfall ausgesetzt sein moechte, so sichert man die Tuere mit der Sperrkette oder dem Sperrbuegel, und gibt ein Glas Wasser oder einen Stift mit Papier hindurch, trotzdem vorsichtig sein, darauf gefasst sein, dass der Taeter den Arm greift, oder man bietet an uebers Telefon Hilfe herbeizurufen.

Sollten Sie sich bedroht fuehlen, so rufen Sie sofort die Polizei! Misstrauen gegen Fremde ist Ihre beste Verteidigung!



 
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