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Justizminister Jürgen Banzer und Innenminister Volker Bouffier: Besserer Schutz vor rückfallgefährdeten Sexualstraftätern
Newswatcher | 27 Januar, 2008 19:11
Justiz und Polizei legen Konzept "Argus" auf - Sexualstraftäter-Datei im Hessischen Landeskriminalamt und Sicherheitsmanagement
Wiesbaden.- Justizminister Jürgen Banzer und Innenminister Volker Bouffier haben heute in Wiesbaden ein Konzept vorgestellt, das den Schutz vor rückfallgefährdeten Sexualstraftätern verbessert. Mit der neuen Auskunftsdatei rückfallgefährdeter Sexualstraftäter und Sicherheitsmanagement (ARGUS) spannt die hessische Landesregierung ein engmaschiges Überwachungsnetz um gefährliche Sexualstraftäter. „Das Projekt ARGUS schützt die Bevölkerung noch besser vor gefährlichen Sexualtätern und vermittelt möglichen Sexualtätern die eindeutige Botschaft: Auch nach der Haftentlassung haben Justiz und Polizei ein wachsames Auge“, erklärten die Minister. „Kern des Konzepts ist eine engmaschige Vernetzung von Justiz, Polizei und Maßregelvollzug“, so die Minister weiter. So wurden der Informationsfluss zwischen den Beteiligten verbessert und alle relevanten Daten in einer professionellen Lagebewertung zusammengeführt.
Justizminister Jürgen Banzer betonte: „Von rückfallgefährdeten Sexualstraftätern geht für unsere Bürger ein hohes Risiko aus, dem wir mit allen verfassungsrechtlich zulässigen Mitteln begegnen müssen. Dazu haben wir das hessenweite Sicherheitsmanagement entwickelt, das eine enge und intensive Überwachung und Betreuung von Sexualstraftätern durch den Sicherheitsmanager vorsieht. Das ist in Deutschland einzigartig. Für die Tätigkeit als Sicherheitsmanager wurden für 2008 bereits 23 neue Stellen für Bewährungshelfer geschaffen. Hessen verschärft so die Kontrolle und intensiviert die Betreuung, um den Schutz der Öffentlichkeit vor Sexualstraftätern zu erhöhen. Dies ist gerade bei Tätern, die nach Vollverbüßung ihrer Freiheitsstrafe entlassen werden und bei denen keine Sicherungsverwahrung angeordnet werden kann, von entscheidender Bedeutung.“ Mit ARGUS werde die Regierungserklärung „Gesetze schärfen - wachsam sein! Die Menschen vor Sexualstraftätern schützen“ konsequent umgesetzt.
Innenminister Volker Bouffier: „Es ist unsere erste Aufgabe, Opfer zu vermeiden. Deshalb haben wir im Rahmen von ARGUS eine Zentralstelle zur Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter eingerichtet (ZÜRS). Diese Datei enthält die Erkenntnisse aus dem Vollzug, insbesondere die Gefährdungsanalyse, Maßnahmen und Einschätzungen des Sicherheitsmanagers, Vorstrafen und Aufenthaltsorte des Täters. In die Datei aufgenommen werden Personen, bei denen ein Rückfall in die Straffälligkeit aufgrund ungünstiger Prognosen nicht ausgeschlossen werden kann. Dazu gehören zu allererst Risikoprobanden mit hohem Gefahrenpotential wie Sexualmörder oder Mehrfachvergewaltiger. Die polizeilichen Maßnahmen sehen beispielsweise vor, dass regelmäßig neue Lichtbilder von den Betroffenen erstellt werden, dass Fingerabdrücke und DNA-Proben genommen werden oder eben auch Wohnsitzüberprüfungen in unregelmäßigen Abständen sowie direkte Gefährderansprachen stattfinden.“
Je nach Einschätzung der Experten könnten unterschiedliche Maßnahmen dazu beitragen, einen Rückfall des Betroffenen zu verhindern. Zusätzlich werde es ein spezielles Gefährdungsmanagement bei allen Polizeipräsidien und den Fachdienststellen der Kriminalpolizei geben, damit sämtliche Informationen allen Beteiligten aktuell zur Verfügung stünden. Die Zentralstelle im LKA habe ihre Arbeit bereits aufgenommen.
„Das gemeinsame Sicherheits- und Gefährdungsmanagement sorgt im Falle einer Haftentlassung für eine umfassende Betreuung und Kontrolle des Täters“, so die Minister übereinstimmend. Dies erfordere ständige Kontakte und eine intensive Begleitung, was dazu beitragen solle, Kontakte mit möglichen Opfern zu unterbinden und Fehlentwicklungen so früh wie möglich zu entdecken. Damit könne auch der Gefahr entgegengewirkt werden, dass Personen, die wegen Sexualstraftaten zu Lasten von Kindern vorbestraft seien, sich in der Nähe von Schulen oder Kindergärten aufhielten oder gar dort arbeiteten. Würden Umstände wahrgenommen, die erste Anzeichen für die Annahme einer erhöhten Rückfallgefahr ergäben, würden unverzüglich alle beteiligten Behörden und die Zentralstelle beim Hessischen Landeskriminalamt unterrichtet.
Einzelheiten zu dem Projekt ARGUS:
1. Sicherheitsmanagement
Bei allen hessischen Landgerichten wird ein Sicherheitsmanagement eingerichtet. Das Sicherheitsmanagement erfolgt durch spezialisierte Bewährungshelfer, die für die Betreuung und Überwachung von Sexualtätern besonders geschult werden. Der Erfolg dieser speziellen Einheit wird gesondert evaluiert und fortlaufend optimiert.
Sexualtäter werden durch die Sicherheitsmanager eng überwacht und begleitet. Der Sicherheitsmanager beginnt seine Arbeit im konkreten Einzelfall bereits während der Haft, so dass er so früh und so umfassend wie möglich über die Persönlichkeit und die Gefährlichkeit des Inhaftierten unterrichtet ist und notwendige Maßnahmen frühzeitig vorbereiten kann.
Der Sicherheitsmanager sorgt im Falle einer Haftentlassung für eine umfassende Betreuung und Kontrolle des Täters im Rahmen der Bewährungs- oder Führungsaufsicht. Dies erfordert ständige Kontakte und eine intensive Begleitung, was dazu beitragen soll, Kontakte mit möglichen Opfern zu unterbinden und Fehlentwicklungen so früh wie möglich zu entdecken. Damit kann auch der Gefahr entgegengewirkt werden, dass Personen, die wegen Sexualstraftaten zu Lasten von Kindern vorbestraft sind, sich in der Nähe von Schulen oder Kindergärten aufhalten oder gar dort arbeiten.
Nimmt der Sicherheitsmanager Umstände wahr, die erste Anzeichen für die Annahme einer erhöhten Rückfallgefahr geben, unterrichtet er unverzüglich alle beteiligten Behörden und die Zentralstelle beim Hessischen Landeskriminalamt, bei der die Sexualstraftäterdatei geführt wird.
2. Gefährdungsanalyse
Bereits während der Haftzeit werden Sexualtäter sorgfältig begutachtet, eine Gefährdungsanalyse erstellt und es werden Aussagen zu den Erfolgsaussichten einer Therapie getroffen, um optimale Therapievoraussetzungen zu schaffen. Bei besonders gefährlichen Tätern wird in jedem Fall eine Doppelbegutachtung durch zwei unabhängige Sachverständige vorgenommen.
Rechtzeitig vor einer möglichen Entlassung wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine weitere psychologisch und psychiatrisch gestützte Gefährdungsanalyse erstellt, die Grundlage für die Entscheidung über eine Entlassung und Kontrollmaßnahmen nach der Haftentlassung darstellt.
3. Datei über Sexualstraftäter
Im Hessischen Landeskriminalamt wird eine Zentralstelle zur Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter eingerichtet, bei der die Sexualstraftäterdatei geführt wird. In der Sexualstraftäterdatei werden die Erkenntnisse aus dem Vollzug, insbesondere die Gefährdungsanalyse, Maßnahmen und Einschätzungen des Sicherheitsmanagers, Vorstrafen und Aufenthaltsorte des Täters aufgenommen. Zusätzlich wird es spezielle Koordinatoren bei allen Polizeipräsidien und den Fachdienststellen der Kriminalpolizei geben, damit sämtliche Informationen allen Beteiligten aktuell zur Verfügung stehen.
Auf der Grundlage dieser Datei können besonders rückfallgefährdete Sexualstraftäter dauerhaft erkannt und lokalisiert werden, kann das Informationsmanagement zwischen Justiz-, Maßregelvollzug und Polizei deutlich verbessert werden, können Interventionsstrategien im Rahmen der unterschiedlichen Verantwortlichkeiten entwickelt und abgestimmt werden, und können Maßnahmen und Erkenntnisse besser koordiniert sowie konsequent und jederzeit nachvollziehbar dokumentiert werden.
Sicherheitsmanager sowie legitimierte Personen von Polizei und Justizbehörden werden auf diese Erkenntnisse jederzeit online zugreifen können. Auch Stellen, die eine besondere Verantwortung für mögliche Opfer haben, z.B. Kindergärten und Schulen, werden auf Anfrage Auskünfte von den Sicherheitsbehörden erhalten.