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Detekteien “Skandal“ bei Lidl

Newswatcher | 30 März, 2008 11:27

Skandal, Skandal, Medienmeldungen überschlugen sich, der Lebensmittel-Discounter Lidl überwachte mit zwei beauftragten Detekteien Filialen in Rheinland-Pfalz, Berlin, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, welche nach Angaben der Lidl-Geschäftsleitung den Auftrag hatten Inventurverluste aufzuklären, die durch Diebstahl verursacht wurden, ein übliches Problem im Einzelhandel, und das sei eine handelsübliche Maßnahme.

Die Detektive sollten aber nicht Mitarbeiter ausspähen, das sei nicht der Auftrag und nicht gewollt gewesen und man würde die ermittelten Ergebnisse nicht verwenden. Als Resultat des “Skandals“ verkündete Lidl, dass das Unternehmen nicht mehr mit Detekteien arbeiten werde, es soll nur noch sichtbare Kameraüberwachung eingesetzt werden.

Es war in den Medien von systematischer Ausspähung, Überwachung und Bespitzelung die Rede.


Die Detektive seien immer Montagmorgens in die betroffenen Filialen gekommen und hätten zwischen fünf und zehn Miniaturkameras installiert, dem Filialleiter wurde mitgeteilt, dass diese für die Verfolgung von Ladendieben installiert würden.

Der WELT sagte Jürgen Kisseberth, Mitglied der Lidl Geschäftsleitung: “Es gab jedoch kein Bespitzelungs-System. Wir wollten in Filialen mit besonders hohen Inventur-Differenzen nur wissen, wo die Ware geblieben ist.“ Nach Kisseberth habe man eine “Überreaktion“ der Medien. Er sagte außerdem, dass Inventurverluste, welche meist Diebstähle durch Kunden verursacht sind, bisweilen aber auch durch Mitarbeiter, deutsche Händler jedes Jahr Millionen kosten. Die Aufgabe der Detekteien sei es gewesen, in den Filialen zusätzliche Erkenntnisse zur Aufklärung von Diebstählen zu gewinnen. Weitergehende Informationen habe man nicht verwendet. So etwas sei im Handel nichts Besonderes. Man habe in 219 der 2900 Filialen jeweils eine oder zwei Wochen lang die Aktionen durchgeführt, „das sei doch nicht übertrieben“, sagte Kisseberth.

Nach einem Bericht des Magazins “Stern“ seien Mitarbeiter mit Miniaturkameras ausgespäht worden, die in Filialen ursprünglich für die Verfolgung von Ladendiebstahl installiert wurden, aber die Detektive hätten dabei auch notiert was Lidl Mitarbeiter machten. Dem Magazin würden einige Hundert Seiten Überwachungsprotokolle vorliegen. So soll überwacht worden sein, wann und wie häufig Mitarbeiter auf die Toilette gingen oder Erkenntnisse über potenzielle Liebesverhältnisse von Mitarbeitern untereinander gesammelt worden sein, es wurden in den Überwachungsprotokollen Seitens der Detektive Statements darüber abgegeben, dass Mitarbeiter “unfähig“ seien oder “introvertiert und naiv“ wirken. Es sollen private Telefongespräche belauscht worden sein. Ein Detektiv soll bemerkt haben, dass sich Mitarbeiterinnen vor Kunden auf Polnisch unterhalten hätten. Nach Berichten des Magazins Stern seien Kassenbereiche überwacht worden. Marit Hansen, vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein sagte: “Wie auf den veröffentlichten Kamerabildern zu sehen ist, wurden im Kassenbereich zum Beispiel auch die Eingabegeräte erfasst, in die die Kunden bei Kartenzahlung ihre Geheimzahlen eingeben“.

Der Stern zitiert aus einem der Überwachungsprotokolle eines Detektivs: „Die Kassenfrau T. lässt eine Kundin auf die Toilette und geht danach umgehend zurück an die Kasse. Die Kundin könnte sich frei und unbeobachtet in den Sozialräumen bewegen und ggf. hinten gelagerte Ware entfernen. Ich muss leider feststellen, dass es die Woche über alle Kräfte so gemacht haben“ und aus einem weiteren Überwachungsprotokoll zitiert der Stern, dass eine Frau N. an beiden Unterarmen tätowiert sei und man Frau N. anweisen solle, die Unterarme während der Arbeitszeit, insbesondere an der Kasse, bedeckt zu halten.

Politiker, Datenschützer und Gewerkschaften wettern gegen den Handelskonzern, Lidl werden Verstöße gegen das Grundgesetz, den Datenschutz und gegen Arbeitsvorschriften vorgeworfen. Datenschützerin Marit Hansen sagte: “Eine systematische heimliche Überwachung ohne konkreten Verdacht eines schwerwiegenden Vergehens greift in unzulässiger Weise in das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer ein“.

Lidl Entschuldigte sich bei seinen Kunden und Mitarbeitern.

Die News-Watcher Redaktion kommentiert: Heimliche und verdeckte Überwachung für die Aufklärung von Diebstahl darf die Grundrechte von Mitarbeitern nicht verletzen und muss auch im Rahmen des Datenschutzes und der Arbeitsgesetze erfolgen, und nur Fall bezogen bei konkretem Verdacht und Diebstahlsvorfällen, z.B. auf Diebstahl von bestimmten Mitarbeitern oder hoher Diebstahlsrate durch Ladendiebe, hohe, unerklärliche Inventurverluste. Überwachungsmaßnahmen sollten nicht systematisch und andauernd erfolgen.

Wie sich die Sachlage darstellt, verzeichnet der Lebensmitteldiscounter sehr hohe Inventurverluste in einem Teil seiner Filialen und hatte deshalb zeitlich begrenzt Detekteien beauftragt, damit diese Informationen für die Aufklärung von Diebstahl ermitteln und damit soweit es nach den verschiedenen Meldungen beurteilt werden kann, korrekt gehandelt. Lidl bestreitet, die von den Detekteien zusätzlich ermittelten Ergebnisse gewollt zu haben und sprach von Einzelfällen.

Lidl verzeichnet nach eigenen Angaben einen Jährlichen Inventurverlust von ca. 80 Millionen Euro, was in der Folge Arbeitsplätze gefährden kann, und Lidl gehört mit 48.000 Mitarbeitern zu den Arbeitgebern mit der höchsten Beschäftigtenanzahl in Deutschland. Der Erfolg gibt Lidl Recht, in Filialen mit Kameraüberwachung haben sich die Inventurverluste pro Jahr halbiert.

Anhand von Kameraüberwachungen schützt allgemein der Handel sich vor finanziellen Verlusten durch Diebstahl, welche sonst durch Preiserhöhungen, billigeren Einkauf, Personaleinsparung, sprich Entlassungen oder Gewinneinbußen kompensiert werden müssten. Und, eine nicht kleine Anzahl der Diebstähle im Handel, die Ladendiebstahl zugesprochen werden, können tatsächlich auf Diebstahl durch unehrliche Mitarbeiter zurückgeführt werden.

Des Weiteren, unabhängig davon ob Lidl diese Informationen wollte oder nicht, ist es für einen Arbeitgeber selbstverständlich von Interesse, wie sich Mitarbeiter im Unternehmen am Verkaufspunkt verhalten. So ist es nicht im Kundensinne, wenn sich Mitarbeiter vor Kunden in einer fremden Sprache unterhalten, sie sollten vor Kunden in der Landessprache kommunizieren, der Kunde kann erwarten, dass in der jeweiligen Landessprache gesprochen wird auch untereinander. Und, es ist natürlich von Interesse ob Mitarbeiter ständig auf die Toilette rennen, um Zeit zu schinden und nicht um ihre Bedürfnisse zu erledigen oder Kunden zur Toilette führen und diese dann unbeaufsichtigt lassen und ihnen somit die Möglichkeit zum Diebstahl geben. Und, es ist auch im Interesse des Bildes, welches ein Unternehmen nach außen präsentiert, ob eine Mitarbeiterin mit Tätowierungen auf beiden Armen an der Kasse sitzt.

Dem Handel sollte die Möglichkeit gegeben werden ein Fehlverhalten von Mitarbeitern festzustellen, Fall bezogen und unter Einhaltung von Recht und Gesetz, auch anhand heimlicher und versteckter Kameraüberwachung. Im Sinne des Unternehmens, der Kunden und der Mitarbeiter.

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