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Tipps zur Verhinderung von Scheckbetrug und Kreditkartenbetrug:
Newswatcher | 26 Dezember, 2007 12:01
Scheckbetrug und Kreditkartenbetrug fuehren jaehrlich zu Millionenschaeden allein in Deutschland.
Wir geben Ihnen einige wichtige Hinweise fuer mehr Sicherheit im Umgang mit diesen Zahlungsmitteln:
- Geheimnummer und Karte getrennt voneinander aufbewahren, Geheimnummer nicht auf der Karte notieren und auch nicht sonst wo in der Geldboerse aufbewahren, nicht im Handy als getarnte Telefonnummer speichern, Diebe kennen diese Tricks, Nummer merken, und die PIN Benachrichtigung des Kreditinstituts vernichten. Schecks und ec-Karte nicht zusammen aufbewahren. Beim Eintippen der Geheimnummer, ob beim Geld abheben, am Geldautomat oder beim Bezahlen im Geschaeft, darauf achten, dass ihre Geheimnummer, PIN, nicht ausgespaeht wird, mit der Hand verdecken, oder am Bankschalter, die aufgeklappte Geldboerse als Sichtschutz verwenden. Sollte jemand zu nah hinter ihnen stehen, so bitten Sie die Person zurueckzutreten, Senioren sollten keine Hilfe beim Eintippen der PIN annehmen, auch nicht von Bankangestellten. An keine Person, den PIN mitteilen, weder an einen Bankangestellten, noch an einen Amtsperson.
- Vertragliche Sorgfaltspflichten des Karten gebenden Unternehmens einhalten.
- Bei Verlust, die Kreditkarte SOFORT sperren lassen.
Viele ec und Kreditkarten koennen ueber den in Deutschland kostenfreien, sog. Sperr-Notruf 116 116 gesperrt werden, ansonsten ueber die Sperrnummer des ausgebenden Kreditinstituts.
- Auf Manipulationen am Geldautomat achten, z.B. Einzugsmodul, oder Tastaturblock.
- Sollte am Bankautomaten, die ec-Karte ohne Grund einbehalten werden, ebenfalls sperren lassen.
- Nach der Bezahlung mit der Kreditkarte, sicherstellen, dass die eigene Karte zurueckgegeben wurde.
- Kreditkartenbelege aufheben und Abbuchungen des Kreditkarteninstituts ueberpruefen.
- Bei vorgelegten Schecks, Nummern und Unterschrift vergleichen sowie den Namen der ausgebenden Bank. Den Scheck immer vor Ort unterzeichnen lassen, kommt jemand mit einem bereits unterzeichneten Scheck, so lassen Sie die Person noch einmal auf der Rueckseite des Schecks unterzeichnen, die beiden Unterschriften vergleichen.
- Falls Sie mehrere Schecks zur Bezahlung vorgelegt bekommen, Reisepass oder Personalausweis zeigen lassen, auf der Rueckseite des Schecks, die Ausweisnummer, Datum der Ausstellung und die ausstellende Ordnungsbehoerde vermerken.
- Nehmen Sie keine auslaendischen Schecks zur Zahlung an oder warten Sie mit der Auslieferung von Waren oder Gegenwerten IMMER, bis Ihre Bank den Scheck DEFINITIV und nicht nur vorlaeufig auf Ihrem Konto gutgeschrieben hat!