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Frankreich setzt deutliches Zeichen gegen Islamismus und erteilt keine Staatsbuergerschaft fuer Frauen in Burkas

Newswatcher | 13 Juli, 2008 16:02

Der franzoesische Staatsrat hat als oberstes Verwaltungsgericht einer Burka-Traegerin die Einbuergerung verweigert. Die 32-Jaehrige koenne die Staatsbuergerschaft nicht erlangen, weil sie im Namen einer radikalen Religionspraxis ein Verhalten zeige, das mit den Werten der franzoesischen Gesellschaft nicht vereinbar sei.Kann man als Frau die Burka tragen und die franzoesische Staatsbuergerschaft erhalten? NON hat der Staatsrat (Conseil d’État), das hoechste franzoesische Verwaltungsgericht, in einem aufsehenerregenden und sehr begruessenswerten Urteil entschieden. Ein wichtiges Zeichen gegen die fortschreitende Islamisierung der europaeischen Gesellschaft ist gesetzt, dem hoffentlich weitere folgen werden; leider zeigt sich Deutschland nicht mutig genug, in aehnlicher Weise der unsaeglichen Islamisiserung Europas entgegen zu treten. Die Franzosen haben dem Unterdrueckersystem Islam eine deutliche Absage erteilt. Bavo.

Die mit einem Franzosen verheiratete Marokkanerin Faiza M., die Mutter dreier in Frankreich geborener Kinder ist, habe mit dem Tragen der Burka, die ihren Koerper vom Kopf bis zu den Fuessen verhuellt und nur einen schmalen Sehschlitz fuer die Augen freigibt, ein radikales religioeses Verhalten an den Tag gelegt, das mit den grundlegenden Werten der franzoesischen Gesellschaft, insbesondere der Gleichheit der Geschlechter unvereinbar ist, begruendete das Gericht seinen Urteilsspruch.

Mit dieser Entscheidung gab der Staatsrat der Praefektur von Paris Recht, die sich geweigert hatte, dem Antrag der Marokkanerin auf Einbuergerin stattzugeben. Damit ist im Frankreich von einem Gericht zum ersten Mal der Grad der Religionsausuebung als Massstab fuer die Integrationsfaehigkeit eines Auslaenders genommen worden.

Die Heirat mit einem franzoesischen Staatsbuerger gibt normalerweise einem Auslaender nach zwei Jahren das Recht, Franzose zu werden, unter der Voraussetzung, dass er keine Verbrechen begangen hat, die den fundamentalen Interessen der Republik entgegenstehen. Eine weitere Bedingung: Der Einzubuergernde muss seine Anpassung an die franzoesische Gemeinschaft rechtfertigen koennen, wozu eine ausreichende Kenntnis der franzoesischen Sprache sowie der verfassungsmaessigen Rechte und Pflichten gehoert.

Faiza M. spricht zwar gut Franzoesisch und hat waehrend ihrer Schwangerschaften einen maennlichen Gynaekologen konsultiert. Doch bei mehreren Besuchen auf der Praefektur weigerte sie sich selbst in Gegenwart weiblicher Beamten standhaft, ihr Gesicht zu enthuellen um sich identifizieren zu lassen. Darueber hinaus bekannte sie sich mit ihrem sie begleitenden Mann spontan zum Salafismus, einer radikalen Stroemung des Islam.

Im Gespraech mit den Beamten raeumte sie ein, dass es fuer sie normal und selbstverstaendlich sei, in voelliger Unterordnung zu den Maennern ihrer Familie zu leben und keine Ahnung davon zu haben, was Laizismus oder Wahlrecht bedeute. Die Beamten schlossen daraus, dass Faiza M., die erst in Frankreich auf die ausdrueckliche Bitte ihres Mannes hin die Burka anlegte, jegliche Bindung an die grundlegenden Werte der franzoesischen Gesellschaft abgehe und lehnten den Antrag auf Einbuergerung ab. Die Marokkanerin klagte hingegen auf das Recht der freien Religionsausuebung.

Wegen des Tragens religioeser Zeichen ist es in Frankreich schon mehrfach zu hitzigen Debatten gekommen. Heftig umstritten war 2004 ein Gesetz, mit dem verboten wurde, auffaellige religioese Zeichen wie etwa das islamische Kopftuch oder die juedische Kippa in staatlichen Schulen zu tragen. Schueler, die sich weigerten, wurden in der Regel der Schule verwiesen. Auch hat Frankreich, als bislang einziges Land, die Leugnung des Voelkermords der Tuerken an den Armeniern unter Strafe gestellt. Frankreich zeigt sich in Europa als einziges Land, welches der Ausbreitung des für Europa so schaedlichen Islamismus wirklich tatkraeftig entgegen tritt.



 
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