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Festnahme wegen mutmaßlichen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz

Newswatcher | 06 Juli, 2008 06:15

23.06.2008 - 11/2008

Die Bundesanwaltschaft hat am Freitag (20. Juni 2008) den

62 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen Hans-Josef H.

wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 34 Abs. 4 und 6 AWG, § 30 Abs. 2 StGB i.V.m. § 34 Abs. 4 und 6 AWG) durch Beamte des Zollkriminalamtes festnehmen lassen.


Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, als Geschäftsführer einer in Rheinland-Pfalz ansässigen Firma gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben.
Er soll im Zeitraum Mai 2007 bis Juni 2008 - entgegen den Bestimmungen des sogenannten Iranembargos - ein Umgehungsgeschäft in den Iran organisiert und gemeinsam mit einem türkischen Geschäftspartner die Ausfuhr proliferationsrelevanter Ware in den Iran an einen in der Iranembargoverordnung gelisteten Empfänger verabredet haben. Eine Lieferung des zum Raketenbau nutzbaren Materials konnte durch den Zugriff verhindert werden.

Der Beschuldigte wurde noch am Abend des 20. Juni 2008 dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes vorgeführt, der auf Antrag der Bundesanwaltschaft Haftbefehl erlassen hat.

Mit den weiteren Ermittlungen ist das Zollkriminalamt beauftragt. Über diese Erklärung hinausgehende Auskünfte können derzeit nicht erteilt werden.


 
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