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Anklage Kriegswaffenkontrollgesetz und Außenwirtschaftsgesetz
Newswatcher | 06 Juli, 2008 07:20
26.06.2008 - 12/2008
Anklage wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das
Kriegswaffenkontrollgesetz und das Außenwirtschaftsgesetz
Die Bundesanwaltschaft hat am 17. Mai 2008 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main gegen
den 48 Jahre alten deutschen und iranischen Staatsangehörigen Mohsen V.
Anklage wegen dreier Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Außenwirtschaftsgesetz (§ 19 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 17 Abs. 2 KWKG, § 34 Abs. 4 und Abs. 6 AWG) erhoben.
Dem Angeschuldigten wird in der zwischenzeitlich zugestellten Anklageschrift vorgeworfen, zwischen Mai und November 2007 von Frankfurt/Main aus gewerbsmäßig verbotene oder ungenehmigte Handelsgeschäfte vermittelt zu haben.
Gegenstand der Anklage ist unter anderem die Vermittlung einer Lieferung zweier für das iranische Atomprogramm geeigneter und bestimmter Hochgeschwindigkeitskameras in den Iran. Gegen den Angeschuldigten besteht weiterhin der hinreichende Verdacht der Vermittlung strahlungsfester Detektoren, die vom Iranembargo erfasst werden. Die Detektoren sollten unter Mitwirkung eines in Rheinland-Pfalz ansässigen Unternehmens aus den USA beschafft werden. Hierfür wurde aus dem Iran bereits Vorkasse in Höhe von etwa 87.000 Euro an die deutsche Firma geleistet, die unter Vorlage fingierter Endverbleibserklärungen und falschen Angaben zum Verwendungszweck einen Ausfuhrgenehmigungsantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Eschborn eingereicht hat. Die Durchführung der Lieferung scheiterte daran, dass das deutsche Unternehmen von dem Geschäft Abstand genommen hat. Darüber hinaus wird dem Angeschuldigten vorgeworfen, den Export von militärisch konstruierten, nachtsichttauglichen Ferngläsern eines Schweizer Herstellers vermittelt zu haben, die ihrerseits vom Waffenembargo gegen den Iran erfasst sind. Der Angeschuldigte wurde vor der Durchführung dieser Lieferung am 27. November 2007 festgenommen und befindet sich seit 28. November 2007 in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 30/07 vom 29. November 2007).