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Global Swiss Capital AG - Kapitalanlagebetrug sehr wahrscheinlich

Newswatcher | 21 März, 2008 16:22

Pressemitteilung von: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

(openPR) - Staatsanwaltschaft nimmt Ermittlungen auf! BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth: "Finger weg von Übernahmeangebot von den Marschallinseln".


Im Fall der insolventen Global Swiss Capital AG überschlagen sich die Ereignisse:

Während der Insolvenzverwalter versucht, die verbliebenen Gelder, die wohl nur im geringen Umfang vorhanden sein dürften, für die Anleger zu sichern, hat inzwischen auch die Staatsanwaltschaft Freiburg unter dem Aktenzeichen 420 Js 3549 607 die Ermittlungen aufgenommen, weil man vermutet, dass ein Fall von Kapitalanlagebetrug vorliegen könnte.

Während inzwischen auch von den BSZ® e.V.-Vertrauensanwälten die ersten Schadensersatz-Klagen gegen Verantwortliche eingereicht wurden, sollten Anleger extreme Vorsicht walten lassen bei einem Kaufangebot, das ihnen gerade gemacht wird:

Eine "Astoria Capital AG" mit angeblichem Sitz auf Majuro auf den Marschall-Inseln, European Office: Leginglenstraße 12 c, 7320 Sargans, Schweiz, macht Anlegern zur Zeit ein Kaufangebot, wonach Anlegern der Nennwert aus dem Zeichnungsschein abzüglich eines Bearbeitungsentgelts in Höhe von 5 - 10 % ausbezahlt werden soll, außerdem soll eine erste Zinszahlung in Höhe von 5,25 % zum 30.06.2008 bezahlt werden. Was zunächst bei manchen Anlegern Hoffnungen wecken mag, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als völlig unbrauchbares Angebot, denn die Zahlung des Nennwertes soll erst in den Jahren 2011 bis 2013 erfolgen, ob es die "Astoria Capital AG" dann noch gibt, ist äußerst zweifelhaft.

"Im Gegenteil haben wir ganz erhebliche Zweifel, ob die Astoria Capital AG überhaupt existent ist, denn es dürfte schon rein gesellschaftsrechtlich nicht möglich sein, eine Aktiengesellschaft auf den Marschall-Inseln zu installieren, da im internationalen Gebrauch andere Gesellschaftsformen gebraucht werden. Den Initiatoren dieses Angebots scheint auch nicht die Vorschrift des § 80 Aktiengesetz bekannt zu sein, wonach auf allen Geschäftsbriefen die Rechtsform und der Sitz der Gesellschaft des Registergericht des Sitzes der Gesellschaft, alle Vorstandsmitglieder und weitere Angaben angegeben werden müssen," so BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Kanzlei Dres. Rohde & Späth.

Es besteht daher der ganz konkrete Verdacht, dass es die "Astoria Capital AG" überhaupt nicht gibt, sondern dass den geschädigten Anlegern hier erneut ein betrügerisches Angebot unterbreitet werden soll. Auch sollten Geschädigte sich immer darüber im Klaren sein, dass sie, wenn sie auf dieses Angebot eingehen würden, sie wahrscheinlich sämtliche Rechte gegenüber den Verantwortlichen der Global Swiss Capital AG, gegenüber denen sehr gute Chancen auf Schadensersatz bestehen, verlieren dürften. Aus diesem Grunde lautet die Meinung der BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte zu diesem Angebot nur: "Finger weg!"

Eingeworfen, also zur Post gegeben, wurden die Angebot der "Astoria Capital AG" an die Anleger übrigens teilweise, man kann es kaum fassen, in Hannover, also genau in der Stadt, in der sich die Zahlstelle der "Global Swiss Capital AG" befinden sollte. Es steht also ganz klar zu befürchten, dass die Verantwortlichen der Global Swiss Capital AG hier eine neue Idee ausgeheckt haben, um Anleger erneut um den Finger zu wickeln.

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Private Ermittlungen bei Kapitalanlagebetrug www.deutschland.eubsa.com



 
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