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Newswatcher | 14 Januar, 2008 15:55
Wie die Bildzeitung berichtete, können die Täter von der Münchner U-Bahn, die am 6. Januar zwei Fahrgäste zusammenprügelten nicht abgeschoben werden, weil sie einen Asylantrag gestellt haben.
Der 17-Jährige Mohamed F. kam am 15.11. illegal aus dem Irak nach Deutschland und sobald in Deutschland verschwand er dann auch gleich, nach ihm wurde polizeilich gefahndet. Nachdem er wegen der Prügeltat verhaftet wurde, stellte er einen Asylantrag, bis das Asylverfahren beendet ist, kann der Täter nicht abgeschoben werden.
Der 17-Jährige Salim A. aus Gaza, ist auch Asylbewerber. Er wurde schon viermal wegen Diebstahl verhaftet und einmal wegen Sachbeschädigung.
Mohamed B. 16 Jahre alt, ist Palästinenser. Sein Asylantrag wurde sogar abgelehnt, aber wegen der gefährlichen Sicherheitslage in Palästina kann er nicht abgeschoben werden. Mohamed B. ist seit September in Deutschland und ist schon wegen 13 Delikten bei der Polizei verzeichnet.
Der 17-Jährige Mohamed A., sagt er sei Palästinenser, kann es aber nicht nachweisen, weil er keine Papiere hat. Sein Asylantrag wurde auch abgelehnt, aber auch er kann wegen der Sicherheitslage in seinem angeblichen Heimatland nicht abgeschoben werden. Er wurde bereits dreimal wegen Diebstahls verhaftet.
Ein Haftbefehl besteht in Deutschland zurzeit nur gegen Mohamed B. die anderen Täter sind wieder frei.
Die News-Watcher Redaktion kommentiert: „Es ist doch schön anzusehen, wie das deutsche Asylrecht derartige Täter, die das deutsche Recht sonst auf das Tiefste missachtet haben, schützt.“
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