AGB für Teampartner der 2joy innovations GmbH
1. Gegenstand der Geschäftstätigkeit Das Network-Marketing-System 2joy
ist ein Projekt der 2joy innovations GmbH. Dieses System ermöglicht dem
Teampartner, durch Verkaufsempfehlungen und Vermarktungsaktivitäten für
verschiedene Produkte verschieden hohe gestaffelte Verkaufsprovision zu
erhalten. Hierzu muss der Teampartner die Produkte von 2joy innovations
nicht kaufen! Alle Produkte werden nur über die autorisierten
2joy-Teampartner-Homepages angeboten werden. Die 2joy innovations GmbH
kommt nicht für die Kosten auf, die ein Teampartner durch seine
selbständige Arbeit produziert. Der Teampartner ist kein Vertreter,
Angestellter oder Handelsvertreter der 2joy innovations GmbH. Für
Marketingaktivitäten wird dem Teampartner eine 2joy Homepage mit einer
individualisierten Subdomain zur Verfügung gestellt. Der Teampartner
erklärt sich damit einverstanden, das sein Vor- und Zuname, Strasse,
PLZ, Ort und Telefon im Impressum seiner Teampartner-Homepage genannt
werden.
2. Netzausfall und Zugriff Die 2joy innovations GmbH garantiert nicht
für den jederzeit ordnungsgemäßen Betrieb der Internetseiten. Für
unvorhersehbare Zwischenfälle kann der Teampartner keine Ansprüche
geltend machen.
3. Verantwortlich für die Inhalte Für Inhalte
und Darstellungen der Teampartner-Homepage ist die 2joy innovations
GmbH verantwortlich.
4. Provisionsabrechnung Die Berechnung
stützt sich auf den jeweils gültigen Marketingplan und
Provisionslisten.Voraussetzung ist, dass bis zum 30. des Monats eine
Mindestauszahlung in Höhe von Euro 50,00 erreicht wird. Es werden
ausschließlich Provisions-Zahlungen für generierte und durch Kunden
bezahlte Umsätze ausbezahlt. Die Provison gilt erst dann als verdient,
sofern der Verkauf endgültig mit dem Kunden zustande gekommen ist und
er nicht von einem etwaigen Rückgaberecht oder Widerruf gebrauch
gemacht hat. Auszahlungen von Provisionen sind davon abhängig, ob die
Rechnungen bezahlt werden.Verschieben sich Zahlungseingänge, so
verschieben sich die Auszahlungsszeitpunkte der Provisionen, die per
Überweisung bezahlt werden.
5. Auszahlung von Provisionen
Provisionen werden ab einem kumulierten Betrag von 50,00 Euro (netto),
monatlich bis zum 25. und rückwirkend für den vorhergegangenen Monat
ausbezahlt. Auszahlungsbeträge unter 50,00 € werden so lange angespart,
bis der Betrag erreicht ist. Sollten Geldtransfergebühren den üblichen
Rahmen für vergleichbare Leistungen innerhalb Deutschlands
überschreiten, werden diese Gebühren von den etwaig entstehenden
Provisionen in Abzug gebracht. Geldtransfergebühren für Zahlungen
ausserhalb Deutschlands werden in jedem Falle von den etwaig
entstehenden Provisionen des Teampartners in Abzug gebracht. Sofern
Provisionen anfallen, die aus Produktverkäufen resultieren, welche über
den zur Verfügung gestellten Kreditkarten-Account abgerechnet bzw.
bezahlt werden, trägt der Teampartner bezogen auf seine Teilprovision,
die anteiligen Disagio-Kosten des Kreditkarten-Unternehmens. Vor der
ersten Provisionsauszahlung benötigt die 2joy innovations GmbH vom
Teampartner Angaben, ob die Provision mit oder ohne MWST ausbezahlt
werden soll. Die MWST kann nur an diejenigen Teampartner ausbezahlt
werden, die gegenüber der 2joy innovations GmbH ihre Steuernummer
nachweisen, unter der ein Teampartner oder sein Gewerbe beim Finanzamt
geführt wird. Es werden nur dann Provisionen ausbezahlt, wenn diese
stornofrei dem Konto der 2joy innovations GmbH zugeführt wurden.
6.
Teampartnerschaft Die Partnerschaft entsteht durch die Online
Registrierung. Die Teampartnerschaft besteht auf unbestimmte Zeit. Die
2joy innovations GmbH behält sich das Recht vor, Partner-Anmeldungen
ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
7. Teampartnerschaft und
Kündigung Die Teampartnerschaft beginnt mit dem Tag der Anmeldung. Die
Partnerschaft kann vom Teampartner jederzeit mit einer Frist von 7
Tagen ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die 2joy innovations
GmbH verzichtet auf das Recht der Kündigung, vorausgesetzt, der
Teampartner hält sich an die AGB. Wenn der Teampartner gegen die AGB
grob verstösst, kann die Partnerschaft mit sofortiger Wirkung, ohne
Einhaltung irgendwelcher Fristen, durch die 2joy innovations GmbH
gekündigt werden. Will der Teampartner aus der Datenbank gelöscht
werden (Datensatz-Löschung), muss diese Mitteilung schriftlich,
zumindest per Email, erfolgen. Mit Löschung des Datensatzes erlischt
auch der Anspruch auf zukünftige Provisionsauszahlungen.
8.
Haftung Die 2joy innovations GmbH gibt keine Garantie auf womöglich zu
erwartende Gewinne, Einkommen oder Verdienste. Etwaige angegebenen
Beispiele dienen lediglich der Illustration bzw. zum besseren
Verständnis.
9. Spam- und Serienmails, Rundfaxe Werbung für
2joy durch Spam & Serien-mails/ Rundfaxe ist untersagt. Teampartner
verpflichten sich, keinen Spam zu verbreiten. Hierzu zählen
insbesondere das Versenden von Werbemails, die der Empfänger nicht
wünscht, das unerwünschte Versenden von Emails ohne persönliche Anrede
oder ohne früheren Kontakt-Bezug zum Empfänger, das Versenden von
Emails mit manipulierten oder falschen Absenderdaten. Teampartner, die
nachweislich Spam verbreiten, können mit einen Kosten-Aufwandsersatz
von bis zu 2.000 Euro belegt werden, unabhängig etwaig weiterer
Schadensersatzansprüche durch die Beschwerdeführer. Darüber hinaus kann
dem verursachenden Teampartner ohne vorherige Abmahnung fristlos der
Partner-Account gekündigt werden. Damit verfallen Provisionsansprüche
und etwaige Downlines. Verstöße gegen Punkt 10 können mit der
angehängten Spam Mail (incl. komplettem Header) an spam@2joy.com
gemeldet werden.
10. Weitergabe von Daten Der Teampartner
erklärt sich damit einverstanden, dass einige seiner Daten an andere
Teampartner innerhalb des Programms 2joy weitergegeben werden. Dies
trifft dann zu, wenn sich ein Teampartner über die Partner-Homepage
eines bestehenden Teampartners anmeldet. In diesem Fall erhält der
bestehende Teampartner die Email-Adresse und einige Daten des neuen
Teampartners genannt, z. B. Vorname, Name, Datum der Anmeldung,
Username, Email-Adresse und Telefonnummern.
11. Änderungen Die
2joy innovations GmbH behält sich das Recht auf Änderungen hinsichtlich
der AGB, sowie des Marketing- und Auszahlungsplanes vor. Werden die AGB
geändert, wird der Teampartner per Email über die Änderungen
informiert. Sollte der Teampartner den geänderten AGB nicht innerhalb
von 7 Tagen widersprechen, gelten diese vom Teampartner als akzeptiert.
Werden die geänderten AGB vom Teampartner nicht akzeptiert, erlischt
die Teampartnerschaft mit einer Frist von 7 Tagen.
12. Die
Anmeldung Die Anmeldung ist vollständig und wahrheitsgetreu
auszufüllen. Jeder Teampartner kann sich nur einmal mit seinen
persönlichen Daten anmelden. Mehrere Anmeldungen eines Teampartners in
Reihe sind nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen berechtigen zur sofortigen
Kündigung und Löschung des Partners. Der Teampartner ist dafür
verantwortlich, dass sein Email-Account ab dem Zeitpunkt der Anmeldung
erreichbar ist, und nicht aufgrund von Weiterleitung, Stillegung oder
Überfüllung ein Empfang von Email-Nachrichten verhindert ist.
13.
Kaufmännische Pflichten des Partners Der Teampartner ist verpflichtet,
seine Tätigkeit mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuüben
und in eigener Verantwortung sämtliche ihm obliegenden gesetzlichen -
insbesondere steuer,- datenschutz,- und gewerberechtlichen
Verpflichtungen zu erfüllen. Er verpflichtet sich dazu, sämtliche zum
Betrieb des Gewerbes erforderlichen Genehmigungen auf seinen Namen
einzuholen.
14. Copyright und Nutzungsrecht Selbst entworfene
Arbeitsunterlagen, die in der Öffentlichkeit (z.B. beim Verkauf)
benutzt werden und Werbemaßnahmen in denen der Name 2joy innovations
oder eines ihrer Warenzeichen erscheint, bedürfen der ausdrücklichen
Zustimmung der 2joy innovations GmbH. Zuwiederhandlungen führen zu
einer Vertragsstrafe von bis zu 10000 EUR und zur fristlosen Kündigung
des Teampartners durch die 2joy innovations GmbH. Weitere
Schadensersatzansprüche behält sich die 2joy innovations GmbH
ausdrücklich vor.
15. Organisationschutz Für die Dauer des
Vertrages und 6 Monate darüber hinaus gilt folgender
Organisationsschutz. Der Teampartner unterlässt, sofern im konkreten
Einzelfall zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart
worden ist, jegliche Form des direkten oder indirekten Ausspannens oder
Abwerbens von Teampartnern der 2joy innovations GmbH. Scheidet ein
Teampartner egal aus welchen Gründen aus, tritt an seine Stelle der
übergeordnete Teampartner.
16. Prelaunch Während der
Prelauch-Phase bis zum offizellen Vertriebsstart von 2joy innovations
erhält der Teampartner seine Partnerseite kostenfrei zur Nutzung. Er
kann somit frei das System testen und darüber entscheiden ob er
langfristig Partner von 2joy innovations sein will. Erst nach
offiziellem Vertriebsstart von 2joy innovations entstehen Kosten für
die einmalige Start-Lizensgebühr. Nach offizellem Vertriebsstart und
bei Nichtzahlung der Start-Lizensgebühr erlischt dieser Vertrag, ohne
das es einer besonderen Kündigung bedarf. Die Partnerwebsite wird in
dem Fall gelöscht und an die Stelle des Partners tritt sein
übergeordneter Partner.
17. Jahres-Lizenzgebühr Der
Teampartner zahlt einmal jährlich eine Jahres-Lizenzgebühr in Höhe von
30 EUR (inkl. MwST.) Die Jahreslizenzgebühr dient zur paschalen
Abdeckung der mit der Ausführung des Vertrages entstehenden
Verwaltungskosten, sowie der Kosten für die Bereitstellung und
Unterhaltung des Teampartner-Homepage-Systems. Der Teampartner erhält
zur Zahlung eine gesonderte Aufforderung per Email. Bei Nichtzahlung
der Jahres-Lizenzgebühr erlischt dieser Vertrag, ohne das es einer
besonderen Kündigung bedarf. Die Partnerwebsite wird in dem Fall
gelöscht und an die Stelle des Partners tritt sein übergeordneter
Partner.
18. Gerichtsstand Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der jeweilige Sitz der 2joy innovations GmbH.
19.
Widerrufsrecht Der Teampartner hat das Recht, seine Anmeldung innerhalb
von 14 Tagen nach Registrierung per schriftlicher Mitteilung an die der
2joy innovations GmbH zu widerrufen.
20. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Teampartner
einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise
unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren
wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommen.
22.
Anerkennung der AGB Durch das Absenden der Registrierung erkennt der
Teampartner die AGB als bindend an, auch ohne Unterschrift.
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